Rostocker Haus- und Grundeigentümerverein e.V. Wismarsche Str. 50, 18057 Rostock
Rostocker Haus- und Grundbetreuung
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an.
Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für Mietobjekte und sind der Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer
Übergabe und Abnahme der Wohnungen bei Mieterwechsel mit Erstellung eines Übergabe-/Abnahmeprotokolls
Überwachung der Mietzahlungen und des Zahlungsverkehrs des betreffenden Objektes
Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnungen für die Eigentümer
Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern
Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
Abschluss und Kontrolle der objektbezogenen Verträge (Versicherungen, Wartungsverträge etc.)
Reparaturabwicklung
Zusammenarbeit mit Bauingenieuren
Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites
Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für das gesamte gemeinschaftliche Eigentum und sind Ansprechpartner für die Bewohner. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:
Führung der Beschlussversammlung
Überwachung der Hausgeldzahlungen
Abmahnung von Hausgeldrückständen
Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
Erstellung des Wirtschaftsplanes
Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung
Erstellung der jährlichen Einzelabrechnungen für die Eigentümer
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
Erledigung von Versicherungsformalitäten
Reparaturabwicklung am Gemeinschaftseigentum
Veranlassung regelmäßiger Überprüfungen technischer Anlagen am Gemeinschaftseigentum
Zusammenarbeit mit Bauingenieuren und Gutachtern
Vornahme und Überwachung des Zahlungsverkehrs für das betreffende Objekt
Verwaltung Ihres Sondereigentums, einschl. Neuvermietung, Abrechnung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites